Ab 19.04.2021 tritt die neue Coronaregel in Kraft, die auch Ihren Besuch bei uns betrifft.
Sie benötigen einen Nachweis über ein negatives Testergebnis eines Corona Schnelltests/ PCR-Tests, der nicht älter als 24 Stunden ist.
Wenn Sie schon 2 x gegen Corona geimpft sind, dann benötigen Sie keinen Test, sondern nur eine Kopie der Impfbescheinigung.
Wenn Sie von Corona betroffen waren, bitten wir Sie, den Nachweis einer bestätigten Infektion mitzubringen.

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